Herzlich Willkmmen beim Arbeitskreis „Senioren”Mit dem Arbeitskreis “Senioren- und Besuchsdienst” die Seniorenarbeit planen und durchführen, evtl. in Zusammenarbeit mit anderen Trägern. Was uns beschäftigt:monatlicher Ökum. Seniorennachmittag jeden 1. Dienstag im Monat in der Seniorenbegegnungsstätte monatlicher Erfahrungsaustausch und Fortbildung mit dem Leiter der Seniorenbegegnungsstätte regelmäßige Besuche bei älteren oder langzeitkranken Menschen zu Hause oder im Altenheim
Vorsorgevollmacht Die Vorsorgevollmacht kann u.U. eine Betreuung ersetzen. Sie kann handschriftlich oder maschinell verfaßt werden, muß aber handschriftlich unterschrieben werden. Die Aufstellung mehrerer Bevollmächtigter ist nur dann sinnvoll, wenn deren Vollmacht verschiedene Bereiche betrifft. Außerdem wäre es besser, nur einen Bevollmächtigten einzusetzen und nur für den Fall seines Ablebens oder seiner Verhinderung einen zweiten. Christliche Patientenverfügung Die Patientenverfügung braucht nur handschriftlich unterschrieben werden; der Text selbst kann auch fotokopiert werden. Eine Bestätigung, daß man zum Zeitpunkt der Abfassung der Patientenverfügung im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war, ist nicht erforderlich. Die Patientenverfügung sollte vorher mit einer Vertrauensperson besprochen werden. Betreuungsverfügung
Vorsitzende: Christa Krieg Tel. 09302/98 86 99
Weitere Mitglieder sind: Edelinde Böswald, Walburga Ebert, Katharina Herbst, Annemarie Link, Dora Lutz, Gerlinde Neuberger, Theresia Page, Maria Rost, Henriette Spanheimer, Hannelore Spitznagel, Christa Weckert, Sieglinde Seiler, Rita Spall, Fr.Kondert, Fr.Mordhorst. |