Herzlich Willkmmen beim Arbeitskreis
„Senioren”
Mit dem Arbeitskreis “Senioren-
und Besuchsdienst” die Seniorenarbeit planen und
durchführen, evtl. in Zusammenarbeit mit anderen Trägern.
Was uns beschäftigt:
monatlicher Ökum. Seniorennachmittag jeden 1.
Dienstag im Monat in der Seniorenbegegnungsstätte
monatlicher Erfahrungsaustausch und Fortbildung mit dem
Leiter der Seniorenbegegnungsstätte
regelmäßige Besuche bei älteren oder
langzeitkranken Menschen zu Hause oder im Altenheim
Vorsorgevollmacht Die
Vorsorgevollmacht kann u.U. eine Betreuung ersetzen. Sie kann
handschriftlich oder maschinell verfaßt werden, muß
aber handschriftlich unterschrieben werden. Die Aufstellung
mehrerer Bevollmächtigter ist nur dann sinnvoll, wenn deren
Vollmacht verschiedene Bereiche betrifft. Außerdem wäre
es besser, nur einen Bevollmächtigten einzusetzen und nur
für den Fall seines Ablebens oder seiner Verhinderung einen
zweiten.
Christliche Patientenverfügung Die
Patientenverfügung braucht nur handschriftlich
unterschrieben werden; der Text selbst kann auch fotokopiert
werden. Eine Bestätigung, daß man zum Zeitpunkt der
Abfassung der Patientenverfügung im Vollbesitz seiner
geistigen Kräfte war, ist nicht erforderlich. Die
Patientenverfügung sollte vorher mit einer Vertrauensperson
besprochen werden.
Betreuungsverfügung
Vorsitzende: Karin
Gruber Tel. 09302/16 90
Weitere Mitglieder
sind: Edelinde Böswald, Walburga Ebert,
Katharina Herbst, , Annemarie Link, Dora Lutz, Gerlinde Neuberger,
Theresia Page, Maria Rost, Henriette Spanheimer, Hannelore
Spitznagel, Christa Weckert, Sieglinde Seiler, Rita Spall,
Fr.Kondert, Fr.Mordhorst.
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