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Pfarrei St. Vitus Rottendorf  > Kirchenverwaltung

Kirchenverwaltung der Pfarrkirchenstiftung St. Vitus Rottendorf

Mitglieder in der Amtsperiode vom 01.01.2007 - 31.12.2012:

 

Pfr Weber

Rainer Hahn

Pfarrer Gerhard Weber
Kirchenverwaltungsvorstand
Tel. (09302) 98999-0

Rainer Hahn
Kirchenpfleger
Tel (09302) 4122

 
Andreas Brohm
Annegret Hofstetter
Benno Schüllner

Andreas Brohm

Tel. (09302) 3642

Annegret Hofstetter

Tel. (09302) 1659

Benno Schüllner

Tel. (09302) 3330

Rita Stengel
Siegfried Wolff

Rita Stengel
Schriftführerin
Tel. (09302) 2727

Siegfried Wolff

Tel. (09302) 3130

 

Die Kirchenverwaltung

Die Kirchenverwaltung ist das Gremium, das die Pfarrkirchenstiftung St. Vitus in allen rechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten unter Obhut und Aufsicht der Stiftungsaufsichtsbehörde allein vertritt.

Die Mitglieder der Kirchenverwaltung werden von den Mitgliedern der Pfarrgemeinde für eine sechsjährige Amtszeit gewählt. Die Größe des Gremiums richtet sich nach der Größe der Gemeinde; in Rottendorf werden 6 Mitglieder der Kirchenverwaltung gewählt.

Der Pfarrer ist geborenes Mitglied der Kirchenverwaltung und zugleich deren Vorstand.

Der Kirchenpfleger wird durch Wahl der Kirchenverwaltung in das Amt bestellt; seine Aufgabe besteht in der Unterstützung des Vorstandes, insbesondere durch die Erstellung der Haushaltspläne und der Jahresrechnungen.

Die Aufgaben der Kirchenverwaltung

Die Aufgaben der Kirchenverwaltung werden in der "Ordnung für kirchliche Stiftungen" (KiStiftO) umschrieben. In der Hauptsache bestehen sie in

  • der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens,
  • der Sorge für die Befriedigung der ortskirchlichen Bedürfnisse,
  • und in der Erledigung der der Kirchenstiftung sonst zugewiesenen Aufgaben.

Die Kirchenverwaltung hat insbesondere den Haushaltsplan der Kirchenstiftung aufzustellen, zu beraten und zu beschließen sowie die Jahresrechnung zu erstellen und über ihre Anerkennung zu befinden.

  • Die sogenannten "ortskirchlichen Bedürfnissen" sind beispielsweise:
  • die Ausstattung und der Unterhalt der Kirchen,
  • der Aufwand für eine würdige Feier des Gottesdienstes,
  • der Aufwand für die Seelsorge,
  • die Errichtung und der Unterhalt der den Pfarrgeistlichen, den kirchlichen Mitarbeitern und der Kirchengemeinde dienenden Gebäude,
  • die Beschaffung und der Unterhalt der Inneneinrichtung für die Kirchen,
  • die Bereitstellung des Sachbedarfes für Gottesdienst und Seelsorge.

Wer sich weiter informieren will, findet hier zum Download die