Warum gibt es bei uns Kirchensteuer und Kirchgeld?Das Kirchgeld ist eine "süddeutsche" Besonderheit. Während in allen anderen Bundesländern die Kirchensteuer mit 9 Prozent der maßgeblichen Lohn- oder Einkommensteuer berechnet wird, zahlen die Katholiken in Bayern und Baden-Württemberg nur 8 Prozent. Die Kirchensteuer ist bei uns deswegen niedriger angesetzt, weil die Pfarreien das "Kirchgeld" erheben. Es handelt sich hierbei um eine reguläre Steuer, die jeder Katholik, der über ein eigenes Einkommen verfügt, bezahlen muss. Wichtig dabei ist: Im Gegensatz zur Kirchensteuer, die den Diözesen zusteht, bleibt das Kir-chgeld in der Pfarrei. Wozu brauchen wir das Kirchgeld?Das Kirchgeld bildet neben anderen Einnahmen eine der wichtigsten Geldquellen für die Finanzierung der Aufgaben unserer Pfarrei. Dazu gehören der Unterhalt unserer Gebäude, vor allem der Pfarrkirche, des Pfarrzentrums und des Marienheims, sowie die Unterstützung der Seelsorge in unserer Gemeinde. Natürlich gibt es auch Ausgaben für die Verwaltung. (Die Personalkosten werden fast zur Gänze durch die Diözese übernommen und somit durch die Kirchensteuer finanziert.) Wieviel Kirchgeld habe ich zu zahlen?Kirchgeldpflichtig ist jedes Kirchenmitglied - mit Hauptwohnsitz beziehungsweise gewöhnlichem Aufenthalt in der Pfarrei St. Vitus,
- das über 18 Jahre alt ist, und
- eigene Einkünfte oder Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind, von mehr als jährlich 1.800 € bezieht.
Das Kirchgeld beträgt mindestens 1,50 €. Wir bitten jedoch um eine Selbsteinschätzung, für die die nachstehende Tabelle Ihnen eine Hilfe sein kann:
Einkünfte |
|
Höhe des Kirchgeldes |
|
|
|
| bis 10.000 € |
|
2,50 € |
| bis 12.000 € |
|
5,00 € |
| bis 14.000 € |
|
7,50 € |
| bis 16.000 € |
|
10,00 € |
| bis 18.000 € |
|
12,50 € |
| ab 18.001 € |
|
15,00 € |
Es ist natürlich jedem freigestellt, einen höheren Beitrag zu geben. Wir sind dafür sehr dankbar. Das Kirchgeld wird wie die Kirchensteuer vom Finanzamt in unbeschränkter Höhe als Sonderausgabe anerkannt. Der Einzahlungsbeleg dient zur Vorlage beim Finanzamt. Wie zahle ich mein Kirchgeld?Sie können Ihr Kirchgeld auf folgende Art und Weise bezahlen: - durch Barzahlung im Pfarrbüro.
- durch Einzahlung oder Überweisung auf das folgende Konto der Pfarrkirchenstiftung St. Vitus | Rottendorf: Katholische Kirchenstiftung Rottendorf | Sparkasse Mainfranken | BLZ 790 500 00 | Konto-Nr. 340 100 585.
- durch einen Abbuchungsauftrag. (Das entsprechende Formular steht auf dieser Seite zum Download bereit.)
Weitere Informationen zum Download:
|